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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16 (https://dejure.org/2017,66282)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.12.2017 - L 2 LW 2/16 (https://dejure.org/2017,66282)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - L 2 LW 2/16 (https://dejure.org/2017,66282)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 571/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Hiergegen hat sich die Versicherte seinerzeit mit der am 03. November 2009 eingegangenen Berufung gewandt (L 2 R 571/09) und ihr Begehren weiterverfolgt, die DRV Bund zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente zu verpflichten.

    Mit Urteil vom 7. Dezember 2011 (L 2 R 571/09) hat der Senat daraufhin die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ab Mai 2009 verpflichtet, da er in medizinisch-berufskundlicher Hinsicht den Leistungsfall und auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bejaht hat.

    Es bedürfe einer eigenständigen Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen im vorliegenden Verfahren, da die beklagte Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ebenso wenig wie ihre Rechtsvorgängerin an dem vorausgegangenen Verfahren L 2 R 571/09 beteiligt gewesen sei und daher von der Rechtskraftwirkung des in dem damaligen Verfahren ergangenen Senatsurteils vom 7. Dezember 2011 nicht erfasst werde (§ 141 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG -).

    Wenn der Senat in dem vorausgegangenen Verfahren L 2 R 571/09 von einer bereits damals durchaus in Betracht zu ziehenden weiteren psychiatrischen Begutachtung im Hinblick darauf abgesehen habe, dass im Rahmen einer lebensnahen Gesamtbewertung bereits der gutachterlichen Einschätzung von Dr. Q. die fehlende Einsetzbarkeit der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ungeachtet des formal von der Sachverständigen weiterhin bejahten sechsstündigen Leistungsvermögens zu entnehmen gewesen sei, dann sei dafür auch die gleichgerichtete Gesamtbewertung des damals beklagten Rentenversicherungsträgers mitbestimmend gewesen.

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Das Merkmal "allgemein" grenzt den Arbeitsmarkt lediglich von Sonderbereichen ab, wie beispielsweise Werkstätten für Behinderte und andere geschützte Einrichtungen (BSG, U.v. 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 16, mwN).

    Eine Einsatzfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts ist insbesondere nicht mehr gegeben, wenn einer der in der Rechtsprechung des BSG anerkannten sog Katalogfälle (vgl. dazu im Einzelnen BSGE 80, 24, 34 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 28 f) einschlägig ist (BSG, U.v. 19. Oktober 2011, aaO, mwN).

    Eine vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe sichert, dass immer dann, wenn "ernsthafte Zweifel" bestehen, ob der Versicherte "in einem Betrieb einsetzbar" ist (oder ein Katalogfall vorliegen könnte), die konkrete Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit erfolgen muss, die nicht nur zu dem Vergleich von Leistungsfähigkeit und Anforderungsprofil führt, sondern auch zu der individuellen Prüfung, ob dem Versicherten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist oder nicht (BSG, U.v. 19. Oktober 2011, aaO, mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 2 LW 11/12

    Landwirtschaftliche Alterssicherung - Rente wegen Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Dagegen richtete sich die damalige Berufung der Beklagten vom 3. September 2012 (L 2 LW 11/12).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte und der Gerichtsakte S 10 LW 11/12 und L 2 LW 11/12 und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Eine Einsatzfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts ist insbesondere nicht mehr gegeben, wenn einer der in der Rechtsprechung des BSG anerkannten sog Katalogfälle (vgl. dazu im Einzelnen BSGE 80, 24, 34 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 28 f) einschlägig ist (BSG, U.v. 19. Oktober 2011, aaO, mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 LW 11/12 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte und der Gerichtsakte S 10 LW 11/12 und L 2 LW 11/12 und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
  • BSG, 24.06.2013 - B 10 LW 7/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem o.g. Senatsurteil vom 20. Februar 2013 ist mit Beschluss des BSG vom 24. Juni 2013 (B 10 LW 7/13 B) verworfen worden.
  • BSG, 02.04.2012 - B 13 R 9/12 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Mit Beschluss vom 2. April 2012 (B 13 R 9/12 B) hat das BSG den Antrag der Versicherten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Erhebung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt und zugleich die entsprechende Beschwerde als unzulässig verworfen hat.
  • BSG, 16.08.2007 - B 13 R 98/07 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 LW 2/16
    Daraufhin hat die Versicherte Klage gegen die DRV Bund beim Sozialgericht Lüneburg (S 13 R 98/07) erhoben.
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